Brucker Volkspartei: Info-Abend über Asylwesen

Unsicherheit entsteht oft aus Unwissen. Informationen aus erster Hand zum Asylrecht und zu praktischen Fragen des Asylwesens in der Steiermark gab es bei einem Informationsabend der Brucker Volkspartei.

VP-Obfrau Susanne Kaltenegger konnte dazu Mag. Gerald Ortner vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sowie Sabina Dzalto von der Flüchtlingsbetreuung der Caritas begrüßen. Bei dieser Veranstaltung sollten Fachinformationen geboten werden und nicht politische Wertungen und Standpunkte diskutiert werden.

Ortner erklärte die unterschiedlichen Aufenthaltstitel und den Ablauf von Asylverfahren. Dem Aufgriff der Flüchtlinge folgt eine Ersteinvernahme und die Feststellung der Identität durch die Sicherheitsorgane. In der Erstaufnahmestelle wird im Zulassungsverfahren abgeklärt, ob überhaupt österreichische Zuständigkeit für das Asylverfahren nach dem Dublin-Abkommen besteht. Ist diese gegeben, kommt es zur Überstellung in ein Grundversorgungsquartier und zum eigentlichen inhaltlichen Verfahren mit Prüfung der Fluchtgründe. Schutz gebührt auf Basis der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Wird der Asylstatus zuerkannt, ergibt sich daraus ein Daueraufenthaltsrecht mit dem Recht auf Arbeit und Wohnung. Bei negativer Entscheidung erfolgt eine Aufforderung zur freiwilligen Rückreise und letztendlich die Außerlandesbringung. Im Jahr 2014 sind rund 28 000 Asylanträge in Österreich gestellt worden, im Durchschnitt dauern die Verfahren vier Monate.

Während des Verfahrens haben Asylwerber Anspruch auf Grundversorgung, also Wohngelegenheit, Verpflegungsgeld, Krankenschutz und Taschengeld. Abgesehen von gemeinnützigen Tätigkeiten dürfen Asylwerber während des laufenden Verfahrens keiner Arbeit nachgehen, sie können sich natürlich frei am Standort bewegen, unterliegen aber der täglichen Anwesenheitsüberprüfung. In der Caritas-Betreuung haben Flüchtlinge Teilversorgung, die Zubereitung der Speisen und die Reinigung der Quartiere wird von ihnen selbst besorgt. Wird der Asylstatus zuerkannt, besteht der Grundversorgungsanspruch darüber hinaus maximal für vier Monate. In dieser Zeit gibt es entsprechende Betreuung zur Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche.

Das Caritas-Quartier in der ehemaligen Bakip in Bruck ist nach Dzalto eine Notaufnahmestelle und nicht auf Dauer ausgerichtet. Daneben gibt es in Bruck auch ein Quartier eines privaten Betreibers in Bahnhofsnähe.

Über eine Stunde lang wurden unter der Moderation von Dr. Harald Rechberger die Fragen der Besucher eingehend beantwortet. Dabei wurde eine Reihe von Problembereichen aufgezeigt, für die es noch keine befriedigenden Lösungen gibt wie z. B. für die Schulbesuchspflicht der Kinder ohne jegliche Deutschkenntnisse.