Wirtschaftsförderung und Bürokratieabbau

 

In der letzen Gemeinderatssitzung wurde eine Reihe von Beschlüssen mit Bezug zur Wirtschaft gefasst: neue Wirtschaftsförderungsrichtlinien, Neuordnung der Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums und die Bündelung der „wirtschaftspolitischen Instrumente“ der Stadt. Alle Änderungen treten mit Jahresbeginn 2019 in Kraft.

Im Vorfeld hatte Wirtschaftsreferent GR Werner Schmölzer (ÖVP) die bestehenden Förderungs-regelungen evaluiert und mit Richtlinien anderer Städte verglichen. Sein Fazit: „Im Vergleich zu Städten unserer Größe und Finanzkraft ist die Wirtschaftsförderung von Bruck in der Höhe und Erreichbarkeit für Betriebe jedenfalls als angemessen und gut zu bezeichnen. Von 2010 bis zum Oktober diesen Jahres wurden 136 Förderungsansuchen mit einem Volumen von fast 1,4 Millionen Euro positiv abgewickelt.“ 98 Fälle mit rund 600.000 Euro betrafen die Innenstadt, 38  Ansuchen mit fast 800.000 Euro andere Projekte. Mit der „Arbeitsplatzförderung“ konnte die Schaffung von rund 300 neuen oder zusätzlichen Arbeitsplätzen (Vollzeitäquivalent) unterstützt werden.

Klein- und Mittelbetriebe stärken

Daher wird die bewährte Systematik auch in den neuen Richtlinien beibehalten, Maßnahmen und Voraussetzungen wurden aktualisiert und Abläufe gestrafft. Gefördert werden weiterhin die Neuerrichtung von Betriebsstätten, Investitionen für Umbauten, Erweiterungen und Modernisierungen sowie die Schaffung von neuen oder zusätzlichen Arbeitsplätzen durch derartige Investitionen im gesamten Stadtgebiet. Im „Sonderprogramm Innenstadt“ sind diese Maßnahmen stärker auf Kleinbetriebe zugeschnitten, dazu gibt es weiterhin die unkomplizierte Starthilfe für Neuansiedlungen oder Betriebsnachfolgen.

Neu ist die Wahlmöglichkeit in der Arbeitsplatzförderung: Neben der bisher schon praktizierten Refundierung der Kommunalsteuer (für ein Jahr in vier Teilbeträgen) ist zukünftig auch eine Prämie in Höhe von 900 Euro pro neuem Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalent, ausbezahlt in drei Teilbeträgen) möglich. Schmölzer: „Vor allem für Kleinbetriebe könnte das in Abwicklung und Höhe vorteilhafter sein.“ Um generell die Richtlinien für Unternehmen und die Stadtverwaltung einfach, klar  und möglichst unbürokratisch zu gestalten, hatte der Wirtschaftsreferent den regionalen Förderungs-experten der Wirtschaftskammer sowie die „Umsetzer“ aus dem Standortmanagement und dem Fachbereich Finanzen in die Erstellung eingebunden.

Weniger Bürokratie bei Gebühren

Überarbeitet wurden auch die Gebühren und Tarife für die Benützung des öffentlichen Raums. Einerseits werden die Tarife um die Inflationsrate angehoben, im Gegenzug aber weitreichende Ausnahmen von der Gebührenpflicht eingeführt. So streicht die Stadt die Benützungsgebühr für das Anbringen von Auslegern (Firmenschildern) und das Aufstellen von Verkaufshilfen und A-Ständern vor Geschäftslokalen. Weiters wird von Doppelverrechnungen bei speziellen Kombinationen  Abstand genommen. Dadurch werden sich die bisher angefallenen Verrechnungsvorgänge halbieren.

Der Verwaltungsaufwand wird  weiter reduziert, indem Veranstaltungen von Brucker Vereinen, Einsatzorganisationen und Schulen im Rahmen der Unterrichtstätigkeiten bei Benützung des öffentlichen Gutes und des Hauptplatzes von den Entgelten befreit werden. Diese Freistellung gilt auch für gemeinsame Veranstaltungen der Wirtschaft im Rahmen des Stadtmarketings, die zukünftig über den Tourismusverband abgewickelt werden. Bisher wurden Mieten vorgeschrieben und eingehoben, die danach über Förderungsansuchen wieder zurückgezahlt wurden. Dieser bürokratische Mehraufwand entfällt jetzt.

Die Altstadt beleben

„Mit diesen Neuerungen wollen wir einen weiteren Beitrag zur Erhaltung der Vielfalt an Klein- und Mittelbetrieben in der Stadt leisten. Die Altstadt beleben und die Besucherfrequenz steigern, zugleich in der Abwicklung die Bürokratie reduzieren, das ist unsere Intention,“ so Wirtschaftsreferent Werner Schmölzer. Die Bewilligungspflicht für alle Nutzungen des öffentlichen Raums bleibt aufrecht, dadurch soll unkontrollierter Wildwuchs vermieden werden.

Mehr Effizienz im Standortmarketing

Die schon im September grundsätzlich beschlossene Bündelung der wirtschaftspolitischen Instrumente der Stadt wurde jetzt durch den Beschluss der Vertragsänderungen vollzogen. Alle Aufgaben für Betriebsansiedlungen, Freiflächenmanagement, Standortentwicklung, Stadtmarketing und Veranstaltungswesen werden unter einer Dachgesellschaft abgewickelt, der „Standort und Marketing Bruck an der Mur GmbH“. Dadurch verringern sich einerseits die jährlichen Verwaltungskosten in diesem Bereich um rund 70.000 Euro, andererseits wird in der Umsetzung von Projekten durch die konzentrierten Kompetenzen („One Stop-Shop“) eine deutlich höhere Effizienz erwartet. Auch der Tourismusverband wird mit seinen Vorhaben stärker eingebunden.

Schmölzer: „Unser gemeinsames Ziel ist, die wirtschaftliche Dynamik zu verstärken. Die vielen Initiativen der Investoren und Unternehmen wollen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen. Gerade wenn die Mittel knapp sind, muss das verfügbare Geld umso mehr zielorientiert und effizient eingesetzt werden.“

17.12.2018/WS